AGB

Geschäftsbedingungen und Honorar

Geschäftsbedingungen

Wir arbeiten ausschließlich auf Grundlage unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Gerne senden wir Ihnen unsere Geschäftsbedingungen zu. Wenn Sie Fragen dazu haben, stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Es gelten:

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Besondere Geschäftsbedingungen für IT/TK-Dienstleistungen und -Produkte
  • Besondere Geschäftsbedingungen für Marketing-Dienstleistungen und -Produkte
Honorar

Unsere Honorare werden normalerweise projektbezogen vereinbart. Für Zertifizierungen bieten wir Festpreise für den vereinbarten Leistungsumfang an. Wünschen Sie zusätzliche Unterstützung oder ändert sich der Projektumfang, berechnen wir den Mehraufwand transparent nach den folgenden Sätzen. Sie gelten auch, wenn im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist:

LeistungEinheitHonorar je Einheit
Executive Advisory & Priority Intervention
(Geschäftsführung, Heinrich Hintenberger)
angefangene Stunde390,00 €
Senior Consulting
(Zertifizierung, Qualitätsmanagement, Datenschutz)
angefangene Stunde224,00 €
Geförderte Beratungenangefangene Stunde100,00 €
Pauschalkalkulationenhalbes Tagewerk896,00 €
Aufschlag Nacht (Mo–Do 18:00–09:00 Uhr)angefangene Stunde50 %
Aufschlag Wochenende Tag (Sa/So/Feiertage 09:00–18:00 Uhr)angefangene Stunde75 %
Aufschlag Wochenende Nacht (Fr/Sa/So/Feiertage 18:00–09:00 Uhr)angefangene Stunde100 %
Anfahrt mit PKW oder Lieferwagen bis 3,5 t
(zzgl. Stundenhonorar sowie weitere, ggf. tatsächlich anfallende Kosten wie Parkentgelte)
gefahrene km0,50 €

Gemeinnützige Einrichtungen unterstützen wir durch Rabatte zwischen 30 und 60 %. Sprechen Sie uns bitte an.

Wir sind gerne zu Pauschalkalkulationen und erfolgsorientierten Honoraren (Erfolgsbeteiligungen) bereit, soweit sich die jeweiligen Arbeiten hierfür eignen. Pauschalkalkulationen beginnen bei einem halben Tagewerk.

Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der zum Zeitpunkt und am Ort der Leistungserbringung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

Alternative Streitbeilegung gemäß § 36 VSBG

Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.